Die Debitorenbuchhaltung (Debitor=Kunde, Schuldner) beschäftigt sich mit der Erfassung und Verwaltung der offenen Forderungen einer Organisation. Der hierzu übergeordnete Führungsbereich wird auch als Forderungsmanagement bezeichnet.

Zusätzlich zur reinen Erfassung der Tatbestände liefert die Debitorenbuchhaltung wesentliche Informationen zur Verbesserung der finanziellen Lage einer Organisation. So werden regelmäßig Außenstände ab einer bestimmten Laufzeit (z. B. > 40 Tage) erfasst, um diese Information für das betriebliche Mahnwesen bereitzustellen und eine Einschätzung des finanziellen Risikos vornehmen zu können.

Falls der Ausgleich der Forderung nach dem betrieblichen (außergerichtlichen) Mahnweg (1. Mahnung, 2. Mahnung mit Kündigungsandrohung, letzte Mahnung) nicht erfolgt, wird der Fall in der Regel an die Rechtsabteilung, externe Rechtsanwälte oder ein Inkassobüro übergeben, die zunächst nochmals eine außergerichtliche Einigung anstreben können. Wenn sich dennoch kein Erfolg einstellt, wird der gerichtliche Mahnweg eingeleitet.

Nicht selten kommt es zur Ausbuchung von Forderungen im Rahmen der Debitorenbuchhaltung, insbesondere dann, wenn der Schuldner zahlungsunfähig (insolvent) ist oder eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Arbeitsabläufe und Erfolg der Debitorenbuchhaltung hängen daher häufig von der wirtschaftlichen Konjunktur und der Schuldnerstruktur ab.


Definition Kunde:
Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die gegen Bezahlung Interesse an einem Produkt oder einer Dienstleistung eines Unternehmens oder einer Institution hat sowie direkter oder indirekter Empfänger einer Dienstleistung ist. Die DIN EN ISO 8402 definiert Kunde als „Empfänger eines vom Lieferanten bereitgestellten Produkts“, der im Rahmen einer Vertragssituation auch Auftraggeber genannt wird.
Es wird zwischen Privatkunde und Geschäftskunde unterschieden: Ein Privatkunde oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.