Die
Debitorenbuchhaltung (Debitor=Kunde, Schuldner) beschäftigt
sich mit der Erfassung und Verwaltung der offenen
Forderungen einer Organisation. Der hierzu übergeordnete
Führungsbereich wird auch als Forderungsmanagement
bezeichnet.
Zusätzlich zur reinen Erfassung der Tatbestände liefert die
Debitorenbuchhaltung wesentliche Informationen zur
Verbesserung der finanziellen Lage einer Organisation. So
werden regelmäßig Außenstände ab einer bestimmten Laufzeit
(z. B. > 40 Tage) erfasst, um diese Information für das
betriebliche Mahnwesen bereitzustellen und eine
Einschätzung des finanziellen Risikos vornehmen zu können.
Falls der Ausgleich der Forderung nach dem betrieblichen
(außergerichtlichen) Mahnweg (1. Mahnung, 2. Mahnung mit
Kündigungsandrohung, letzte Mahnung) nicht erfolgt, wird
der Fall in der Regel an die Rechtsabteilung, externe
Rechtsanwälte oder ein Inkassobüro übergeben, die zunächst
nochmals eine außergerichtliche Einigung anstreben können.
Wenn sich dennoch kein Erfolg einstellt, wird der
gerichtliche Mahnweg eingeleitet.
Nicht selten kommt es zur Ausbuchung von Forderungen im
Rahmen der Debitorenbuchhaltung, insbesondere dann, wenn
der Schuldner zahlungsunfähig (insolvent) ist oder eine
Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Arbeitsabläufe
und Erfolg der Debitorenbuchhaltung hängen daher häufig von
der wirtschaftlichen Konjunktur und der Schuldnerstruktur
ab.
Definition
Kunde:
Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die gegen
Bezahlung Interesse an einem Produkt oder einer
Dienstleistung eines Unternehmens oder einer Institution
hat sowie direkter oder indirekter Empfänger einer
Dienstleistung ist. Die DIN EN ISO 8402 definiert Kunde als
„Empfänger eines vom Lieferanten bereitgestellten
Produkts“, der im Rahmen einer Vertragssituation auch
Auftraggeber genannt wird.
Es wird zwischen Privatkunde und Geschäftskunde
unterschieden: Ein Privatkunde oder Verbraucher im Sinne
des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.